Die Seguridad Social

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Gesetzliche Kranken und Pflege Versicherung in Spanien (Seguridad Social)

Zugang zum staatlichen Gesundheitssystem

Wenn im Folgenden die Rechtslage zur Gesundheitsversorgung von deutschen Residenten in Spanien dargelegt wird, schließt dies abweichende Praktiken oder Interpretationen in den für das Gesundheitswesen zuständigen autonomen Regionen nicht aus. Als Richtschnur für die Auswirkungen der Änderungen auf die deutschen Residenten gilt folgender Leitsatz:

Grundvoraussetzung für den Zugang zu staatlichen Gesundheitsleistungen ist für alle Ausländer, die länger als drei Monate in Spanien leben, die Registrierung im Ausländerregister.

Das „Certificado de Registro de Ciudadano de la Union Europea“, das seit 2007 ohne Beschränkung der Gültigkeitsdauer ausgestellt wird, erhalten bei Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes:

  • Abhängig Beschäftigte;
    • wenn sie durch Arbeitsvertrag oder eine Antellungsbestätigung ein Arbeitsverhältnis nachweisen können;
  • Selbständige, wenn sie einen Nachweis der Selbständigkeit erbringen;
  • Rentner, die das europäische Formular S1 vorlegen;
  • Studenten oder Auszubildende, wenn sie eine Immatrikulationsbescheinigung, eine europäische Krankenversicherungskarte und einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel vorlegen, wobei all diese Voraussetzungen als erfüllt gelten, wenn man an einem europäischen Austauschprogramm teilnimmt;
  • Nichterwerbstätige, wenn sie eine Krankenversicherung und ausreichende finanzielle Mittel (ca. 5.000€ für eine Person, für einen 3-Personen-Haushalt ca. 12.000€) nachweisen können.

Mit der Registrierung erhält der Resident seine NIE-Nummer.

Unser Hinweis
Zur spanischen NIE-Nummer lesen Sie auch die Kurzinformation an Ende des Beitrags.

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Nach der Anmeldung beim „Ayuntamiento“(Rathaus, Gemeindeamt), dem sog. „Empadronamiento“, eröffnet sich dieser Personengruppe (außer den Nichterwerbstätigen) der Zugang zum lokalen Gesundheitszentrum („Centro de Salud“), wo im Regelfall die Krankenversicherungskarte („Tarjeta Sanitaria“) beantragt werden kann.

Kann ich als Rentner eine Kranken Versicherungs erhalten, wenn ich in Spanien wohnen will?

Falls Sie als Rentner Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Spanien verlegen möchten, beantragen Sie bei Ihrer heimatlichen Versicherung das Formular S1. Mit diesem registrieren Sie sich bei der zuständigen Stelle der spanischen staatlichen Sozialversicherung INSS. Sie werden damit Mitglied der spanischen Krankenversicherung und erhalten die spanische Versicherungskarte.

Art und Umfang des Sachleistungsanspruchs richten sich dann im Falle von Krankheit und Pflegebedürftigkeit allein nach den Vorschriften Spaniens.

Komplette Information zum staatlichen spanischen Gesundheitssystem unter spanien.diplo.de

Quelle: spanien.diplo.de

Kurzinformation zur NIE-Nummer Spanien

Spanische NIE Nummer

Die Ausländer-Identifikationsnummer („Número de Identidad de Extranjero“), meist einfach nur „NIE“ genannt, ist zugleich auch die Steuer-Identifikationsnummer für Ausländer („Número de Identificación Fiscal“ NIF).

Die NIE Nummer muss immer angegeben werden und ist so wichtig wie der Ausweis oder Reisepass.
Die Beantragung der NIE hat keine steuerlichen oder sonstigen Verpflichtungen zur Folge.

Wünschen Sie weitere, detaillierte Informationen zur spanischen NIE Nummer?

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Hinweis in eigener Sache
Alle Angaben in diesem Beitrag beruhen auf Erkenntnissen im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann ich keine Gewähr übernehmen. Sollten Sie auf eine Falschinformation aufmerksam werden, teilen Sie mir diese bitte mit. Ich werde diesen Umstand umgehend berücksichtigen.

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