Firmengründung - spanische SL

Neugründung einer „Sociedad Limitada

Ablauf der Neugründung einer spanischen SL


Kurzer Hinweis! In Spanien ist die Bürokratie ebenso umfangreich wie zum Beispiel in Deutschland. Oftmals ist auch das gleiche Formular für verschiedene Anmeldungen erforderlich.
Ein »X« an der falschen Stelle und man zahlt z.B. zu viel Steuern oder bekommt später Ärger mit Ämtern und Behörden.


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Der Ablauf

Die Gründung einer spanischen Sociedad Limitada bedarf der notariellen Beurkundung und kann erst erfolgen, wenn alle Gesellschafter und Geschäftsführer im Besitz der spanischen NIE-Nummer sind. (NIE = „Numero Identificacion Extranjeros“ - komplett Informationen)

Zuerst erfolgt die Namensabfrage und Reservierung Ihres gewünschten Firmennamens beim „Registro Mercantil Central“ (Zentrales Handelsregister, HR).
Dazu müssen mindestens 3, höchstens 5, Namensvorschläge dem Register mitgeteilt werden. Der Name bleibt zwar für maximal 6 Monate reserviert, muss jedoch nach 3 Monaten erneuert werden, wenn die SL nicht innerhalb dieser Zeit notariell errichtet wurde.

Wenn gewünscht, Einzahlung des Stammkapitals
Durch Vorlage des Zertifikats vom „Registro Mercantil Central“ wird ein Konto im Namen der zu gründenden „Sociedad Limitada“ eröffnet und das Stammkapital anteilig, je nach prozentualer Aufteilung oder Anzahl der Gesellschafter, eingezahlt. Die Bank stellt eine entsprechende Einzahlungsbescheinigung aus.
Die Einzahlungsbescheinigung muss beim Notar im Original vorgelegt werden.

Neu im spanischen SL-Gesellschaftsrecht!

Das Stammkapital (min. 3.000€) muss nicht mehr eingezahlt werden, jedoch haften die Gesellschafter und ggf. der Geschäftsführer persönlich bis zur Höhe des angegebenen Stammkapitals mit ihrem gesamten Privatvermögen.


Erstellung der Statuten
Die Ausarbeitung der Satzung (Statuten) sind die Regeln für die Gesellschaft. Diese werden ebenfalls in der notariellen Urkunde festgehalten und durch die Unterzeichner bestätigt.
Die Statuten (Satzung) der SL müssen mindestens enthalten.:

  • den Name der Gesellschaft;
  • den Gesellschaftszweck;
  • das Abschlussdatum eines Geschäftsjahres;
  • den Sitz der Gesellschaft;
  • die Höhe des Stammkapitals;
  • die Beteiligungen, Gewinnausschüttung und deren Verteilung;
  • sowie die Organe der Verwaltung und Entscheidungsfindung des Unternehmens.

Alle grundlegenden Aspekte, die die Gesellschaft betreffen, werden in den Statuten (Satzung) geregelt und später in der notariellen Gründungsurkunde mit beurkundet. Um die Statuten rechtssicher zu erstellen, sollte ein erfahrener Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar oder Unternehmensberater konsultiert und zu Rate gezogen werden.[/süan]

Nun erfolgt die öffentliche Beurkundung durch einen Notar. Für die Beurkundung beim Notar müssen folgende Dokumente vorbereitet und im Termin vorgelegt werden:

  • Namens-Zertifikat des Handelsregisters (RMC);
  • Bankbescheinigung über die Einbringung des Grundkapitals auf das Konto im Namen der Gesellschaft, falls die Einzahlung des Stammkapitals erfolgt ist;
  • die ausgearbeiteten Statuten, wenn diese nicht vom beurkundenden Notar erstellt werden;
  • die Ausweisnummern von jedem Gesellschafter, gültige NIE.

Nach der Unterzeichnung der Gründungsurkunde beim Notar müssen Sie sich an das Finanzamt in Spanien „AEAT“ (Agencia Estatal de Administración Tributaria o Agencia Tributaria) wenden, um die NIF, die Steuernummer der Gesellschaft zu erhalten.
Dazu werden folgenden Dokumente benötigt:

  • vorläufige NIF („Número de Identificación Fiscal“) Steueridentifikationsnummer) des Unternehmens);
  • gültiger Ausweis und NIE des Unterzeichners;
  • eine Kopie der Gründungs Urkunde („Copia Simple“) die beim Notar beurkundet wurde;
  • Formular „Modelo 036
    • zur Anmeldung des Unternehmens;
    • zur Anmeldung des Geschäftsführers;
      • gegebenenfalls das Modelo 037;.
    • im Formular (036) zur Anmeldung beim Finanzamt muss die IAE und der CNAE Code angegeben werden (Erklärung zu IAE & CNAE folgt in einem Blog Beitrag).

Beantragung und Erhalt eines elektronischen Digital Zertifikats („Certificado digital„).

Nach den Bestimmungen der öffentlichen Verwaltungen Spaniens sind Unternehmen verpflichtet, mit den Behörden mit dem digital Zertifikat (certificado digital = autorisiertes elektronisches Zertifikat) elektronisch zu interagieren.
Das digitale Zertifikat wird für eine Gebühr von der „
Fábrica Nacional de Moneda y Timbre“ („Real Casa de la Moneda*“ Nationale Münz-Stempelfabrik) vergeben.

Um mit der „Tesoreria General Seguridad Social“(TGSS) zu kommunizieren, muss sich die Gesellschaft über die Website der „Seguridad Social“(TGSS) anmelden.

Das digitale Zertifikat ist unbedingt erforderlich, um die gesamten Angelegenheiten der SL im Verwaltungsbereich korrekt abwickeln zu können.

Geschafft!
Jetzt ist die Neugründung der Sociedad Limitada S.L. abgeschlossen und Sie können Ihre geschäftlichen Aktivitäten aufnehmen.
Wenn sich der Administrator als Selbständiger („Autónomo“) registrieren läßt, muß er eine private Bankkontonummer angeben.
Im Gegensatz zu Deutschland sieht das spanische Gesetz keine Betriebslaufzeit vor.