Die spanische „Residencia“

auch "grüne Karte" oder "grüne NIE" genannt

Eintrag im Register für Ausländer

Bei Anmeldung beim zentralen Register für Ausländer („Registro Central de Extranjeros“) erhält man als Europäer diese grüne Karte („Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión Europea“) und gilt offiziell als in Spanien ansässig. Der frühere Name „Residencia“ wird immer noch oft dafür verwendet, da man erst durch diese Eintragung im Register für Ausländer seinen Wohnsitz („Residencia“) in Spanien nachweist.

Wichtiger Hinweis!

Weder die Anmeldung in Spanien bei der Gemeinde („Empadronamiento“), noch die Ausländer polizeiliche Registrierung (NIE), sagen für sich genommen etwas über Ihren rechtlichen Wohnsitz und Lebensmittelpunkt aus. Beides hat auch keine unmittelbaren Auswirkungen auf das anzuwendende Steuer- oder Erbrecht.
Alle diese Anmeldungen sind nur Anzeichen dafür, dass Ihr Lebensmittelpunkt in Spanien liegen könnte, genügen aber keinesfalls für sich genommen.


Die Residencia kann nur persönlich beantragt werden.
Doch gerade bei dem wichtigen Gespräch im Beantragungstermin können Fehler gemacht werden, die unweigerlich zu einer Ablehnung des Antrages führen.
Unvollständige Unterlagen führen ebenfalls zu einer Ablehnung und das sogenannte „Behörden-Spanisch“ kann ebenfalls zu einem Problem werden.

In den meisten Fällen wird die Residencia für einen bestimmten Zweck dringend benötigt und eine Verzögerung von weiteren Wochen und Monaten bringt Sie vielleicht in Schwierigkeiten.
Oft auch geschäftlich und/oder fianziell.

Ersparen Sie sich die Enttäuschung einer eventuellen Verweigerung der Residencia, die Zeit und die Nerven einen 2. Anlauf nehmen zu müssen!


Für nur 290€ inkl. MwSt./IVA unterstützen & beraten wir Sie umfassend, damit Ihr 1. Anlauf zum Ziel, der begehrten Residencia führt!

  • wir sichten und prüfen Ihre Unterlagen und Dokumente auf Gültigkeit, Vollständigkeit und Relevanz;
  • machen Sie auf fehlende, verfristete oder unvollständige Unterlagen und Dokumente aufmerksam;
  • geben Ihnen wichtige Informationen und Tipps für das Gespräch mit der Behörde;
  • und nicht zuletzt vereinbaren wir einen zeitnahen Termin („Cita previa“) für Sie, damit Sie nicht bis zu 6 Monate auf Ihren „Residencia“ warten müssen!

Was ist zur Erlangung einer spanischen Aufenthaltserlaubnis erforderlich?

  1. Abmelden in Deutschland? – Nein! Für die Anmeldung in Spanien ist es unerheblich, ob Sie sich in Deutschland abgemeldet haben oder nicht. Eine gesetzliche Abmeldepflicht besteht in Deutschland seit dem Jahr 2015 nur dann, wenn der deutsche Wohnsitz aufgegeben wird und kein anderer Wohnsitz in Deutschland besteht. Nur wenn Sie dauerhaft nach Spanien umsiedeln wollen, melden Sie sich ab. Bewahren Sie die Abmeldebescheinigung gut auf. Sie benötigen diese im Original zur Vorlage bei der Botschaft oder bei Konsulaten, spätestens wenn Sie einen neuen Pass oder Ausweis benötigen!

  2. Anmeldung beim „Ayuntamiento“ (Rathaus) Sobald Sie eine Wohnung in Spanien haben, melden Sie sich beim Rathaus der Gemeinde Ihres Wohnsitzes, dem „Ayuntamiento“, an. Das sollte möglichst innerhalb von drei Monaten geschehen, feste Fristen gibt es aber nicht.

  3. Die „Steuernummer“ N.I.E. Die N.I.E. („Número de Identificatión de Extranjero“) dient der Identifizierung von Ausländern bei geschäftlichen oder beruflichen Aktivitäten. Sie ist gleichzeitig auch die spanische Steuernummer. Dazu ist eine zusätzliche Anmeldung beim spanischen Finanzamt erforderlich. Ohne die NIE ist es nicht möglich ein Bankkonto zu eröffnen, ein Auto oder eine Immobilie zu kaufen oder zu mieten, einen Telefonanschluss anzumelden und vieles mehr. Ohne die NIE Nummer ist die Beantragung der Residencia grundsätzlich nicht möglich!

Anmerkung
Die N.I.E. ist lediglich eine technische Identifizierungsnummer; die NIE kann auch beantragt werden, wenn man sich nicht in Spanien anmeldet oder dort wohnt; dann besteht die Möglichkeit sie in Deutschland, Österreich oder der Schweiz bei den spanischen Auslandsvertretungen (Botschaft und Konsulaten) zu beantragten oder wir erledigen die Formalitäten und Behördengänge für den Erhalt der NIE mit einer speziellen notariellen Vollmacht für Sie ab nur 120€.
Informationen zur spanischen NIE/NIF-Nummer


  1. Certificado de Empatronamiento“ (Wohnsitzbestätigung) Die Wohnsitzbestätigung erhalten Sie ebenfalls beim "Ayuntamento" (Rathaus). Meist kostenlos, aber je nach Gemeinde wird auch eine geringe Gebühr von 1€ oder 2€ verlangt. In den meisten Fällen sollte diese nicht älter als 3 Monate, aber keinesfalls älter als 6 Monate für die Vorlage bei Behörden sein.

  2. Registrierung bei der Ausländerbehörde Der bürokratische Aufwand zur Erlangung der Registrierung in der Ausländerbehörde ist zurzeit erheblich. Wartezeiten bis zu einem Termin von 3 - 6 Monaten sind durchaus möglich. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Umgang mit Behörden und Ämtern!

Residencia“ - die grüne Aufenthaltskarte, die Daueraufenthaltsgenehmigung

Als EU-Bürger sind Sie zu dieser Dauer-Aufenthaltsgenehmigung berechtigt, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, aber nicht verpflichtet. Sie müssen bei der Ausländerbehörde vor dem Termin das Formular EX 18 ausfüllen, hier herunterladbar, oder wir erledigen das für Sie, wenn Sie uns beauftragten.

Die wichtigsten Voraussetzungen sind

  • Fünf Jahre legaler und dokumentierter Aufenthalt;
  • keine Unterbrechungen von mehr als sechs Monaten im Jahr, bei Krankheit auch ein Jahr möglich;
  • Einkommens- oder Vermögensnachweis;
  • aktive Krankenversicherung;
    Hierzu genügt auch der Nachweis, dass Sie in die „Seguridad Social“ einzahlen, bzw. bei der „Seguridad Social“ angemeldet sind.



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