„Sociedad Anonima“ in Spanien, kurz SA oder S.A. abgekürzt, entspricht in etwa der deutschen Aktiengesellschaft.
Wir können Ihnen nicht nur die direkte Übertragungen von SL’s (GmbH's) anbieten, sondern verfügen auch über bereits gegründete SA’s (Aktiengesellschaften) mit vollständig eingezahltem Stammkapital!
Das Gesellschaftskapital einer Sociedad Anonima beträgt mindestens 60.000€.
Bei unseren Aktiengesellschaften („Sociedades Anonimas“) haben wir uns nicht für die teilweise Einzahlung des Kapitals entschieden, sondern wir bieten Gesellschaften mit einem vollständig eingezahlten Gesellschaftskapital von 60.000€ bzw. einige mit einem vollständig eingezahlten Kapital von 120.000€ an.
Mit dieser spanischen SA Aktiengesellschaft haben Sie im Gegensatz zu einer Spanien SL (‚GmbH‘) die Möglichkeit, an die Börse zu gehen.
Bei bestimmten Aktivitäten und geschäftlichen Beziehungen vermittelt eine S.A. (AG) ein weit besseres Image als eine S.L.(GmbH). Insbesondere dann, wenn das gesamte Gesellschaftskapital bereits eingezahlt ist.
Gleichermaßen, wie bei unserem SL-Service, sind auch die Aktiengesellschaften (S:A.) nach der Übertragung direkt geschäftsfähig und einsetzbar.
Für die Gründung oder den Kauf einer spanischen „Sociedad Anonima“ S.A. ist vorab eine Reservierungsgebühr/Anzahlung in Höhe von 1.500€ erforderlich.
Der endgültige Kaufpreis ist von verschiedenen Faktoren abhängig, zum Beispiel der Anzahl der Gesellschafter, Geschäftsführer oder die Höhe des bereits eingezahlten Stammkapitals und wird Ihnen vor der endgültigen Auftragserteilung benannt.
Wichtig
Alle Gesellschafter und Geschäftsführer benötigen zwingend die spanische N.I.E. und N.I.F zur Gründung oder Kauf einer spanischen SA oder SL – ohne diese darf der Notar keine Beurkundung(en) vornehmen!
Die Ausländer-Identifikationsnummer („Número de Identidad de Extranjero“), meist einfach nur „NIE“ genannt, wird zugleich auch die Steuer-Identifikationsnummer für Ausländer („Número de Identificación Fiscal“ NIF), wenn dies bei dem zuständigen Finanzamt beantragt und eingetragen ist.
Die NIE Nummer muss immer angegeben werden und ist so wichtig wie der Ausweis oder Reisepass. Alleine die Beantragung/Erteilung der NIE-Nummer hat keine steuerlichen oder sonstigen Verpflichtungen zur Folge.
Lesen Sie zur spanischen SA und der spanischen NIE-Nummer auch unsere Blog-Beiträge „Firmengründung S.A. oder S.L.– Kurzinfos“ und ‚Wo & Wie kann ich eine NIE Nummer für Spanien beantragen“.
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