Wo & Wie kann ich eine NIE Nummer für Spanien beantragen

spanien NIE faq

Das ist eine der meist gestellten Fragen, die wir Ihnen hier gerne beantworten.

Vorab eine kurze Erklärung, was eine spanische NIE-Nummer ist.

Die NIE Nummer („Número de Identidad de Extranjero“) ist lediglich eine Identifikationsnummer, die Ausländern, gleich ob EU-Bürger oder nicht, ausgestellt wird, damit sie sich in Spanien ausweisen können.
Grundsätzlich ist für alles, was über einen Urlaub hinausgeht, eine spanische NIE Identifikationsnummer erforderlich.

Die Erteilung der NIE Nummer

bestätigt keinen festen Wohnsitz und verpflichtet auch nicht zur Abgabe von Steuererklärungen oder sonstigen Zahlungen in Spanien!

NIE Nummern werden von der spanischen National Polizei ausstellt.

Wenn Sie eine NIE Nummer in Spanien beantragen möchten, müssen Sie bei der National Polizei („Oficina de extranjeros“) einen Termin vereinbaren.
Ohne Behörden-Spanisch zu sprechen, kann dies eine echte Herausforderung sein.

Wir können Ihnen mit unserer über 20 jährigen Erfahrung helfen Ihre NIE Nummer zu beantragen, unabhängig ob Sie bereits in Spanien leben oder Sie die NIE Nummer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz beantragen möchten.

Wir garantieren Ihnen die Erteilung der NIE ohne lästige Wartezeiten oder bürokratische Hürden bereits ab nur 120€ + MwSt./IVA (145€)
oder Sie erhalten Ihr Geld zurück!

Alle weiteren Informationen finden Sie hier.

Für im Ausland lebende Personen ist es möglich, die NIE Nummer für Spanien bei einem spanischen Konsulat, zum Beispiel in Deutschland, Österreich oder der Schweiz, zu beantragen.

Dazu muss sich der Antragsteller an das entsprechende Konsulat wenden und den Antrag ausfüllen, dem in der Regel folgende Dokumenten beizufügen sind:

  • einen Antrag auf NIE Ausstellung mit einem NIE Antragsformular, der vollständig ausgefüllt werden muss;
  • Meldebestätigung eines spanischen Konsulats oder der „Oficina de Extranjeros“;
  • Passfoto Kopie des Antragstellers;
  • einen Nachweis, warum Sie die NIE Nummer Spanien beantragen.

Der Antrag wird vom jeweiligen Konsulat an die zuständige Verwaltung weitergeleitet, die den Antrag dann mit den erforderlichen Dokumenten an die spanischen Behörden weiterleitet.

Das Konsulat stellt keine NIE-Nummer aus, sondern fungiert lediglich als Antragsübermittler zwischen dem Antragsteller und den zuständigen spanischen Behörden!

Der Bearbeitungsstand kann daher nur bei der zuständigen Stelle in Spanien erfragt werden:

Comisaría General de Extranjería y Fronteras“,
Calle General Pardiñas 90,
28006 Madrid.

In der Regel dauert es etwa 8 bis 10 Wochen, bis Sie eine Benachrichtigung über Ihre N.I.E.-Nummer erhalten.

Die schnellere und bequemere Alternative:

Sie beantragen Ihre NIE-Nummer für Spanien mit uns als Ihrem Deutsch-sprachigen Vertreter in Spanien!

NIE Dokument

Wenn Sie eine NIE-Nummer für Spanien benötigen, aber nicht die Zeit zum Beispiel für einen schnellen Immobilienkauf (Schnäppchen) oder bei einer Erbschaft haben, um sich an ein spanisches Konsulat zu wenden, haben wir eine schnelle günstige Alternative für Sie!

Beantragen Sie einfach und bequem von Zuhause aus Ihre NIE-Nummer mit uns, Ihrem deutschsprachigen Vertreter in Spanien und das ab bereits nur 120€ + MwSt./IVA (145€)

Sie müssen lediglich die von uns für Sie nach ihren Angaben vorbereitete Vollmacht bei einem Notar mit Ihrem Reisepass oder Ausweis erstellen lassen, damit wir in Ihrem Auftrag handeln dürfen. Um alles Weitere, Anträge ausfüllen, Gebühren bezahlen, Behördengänge, einschließlich des Abholens Ihrer NIE-Nummer kümmern wir uns in Spanien.

Wir garantieren Ihnen die Erteilung der NIE ohne lästige Wartezeiten oder bürokratische Hürden, oder Sie erhalten Ihr Geld zurück!

Wenn Sie mit uns eine NIE-Nummer in Spanien beantragen, sind folgende Leistungen je nach Variante enthalten:

  • Terminvereinbarung zur Beantragung der N.I.E Nummer;
  • vorgefertigte Vorlage der Vollmacht für den Notar;
  • das Ausfüllen der Formulare EX-15;
  • Zahlen der Antrags Gebühren mit dem Formular TASA 790;
  • Angabe unserer Adresse für Sie in Spanien (unbedingt erforderlich);
  • persönliche Beantragung ohne Ihre Anwesenheit in Spanien;
  • Aktivierung beim spanischen Finanzamt (je nach gewählter Variante);
  • Freundlicher deutschsprachiger Kundenservice per E-Mail und Telefon sind selbstverständlich immer inbegriffen.
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