Firmen Gründung S.L. in Spanien

Kurze Beschreibung – Spanische SL

Sociedad de Responsabilidad Limitada abgekürzt S .R. L. oder S.L. (übliche Bezeichnung, oft auch nur SL).

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Durch die sich stetig verschlechternden Wirtschaftslage sowie der aktuellen Steuerpolitik in Deutschland und der Tatsache, dass allein über 420.000 Deutsche Grundbesitz (gemeldeten Wohnsitz 2023 haben 116.122) in Spanien (Inseln und Festland) haben und die Attraktivität Spaniens als Wirtschaftsstandort aufgrund moderater Steuern und liberalen Wirtschafts- sowie Wettbewerbsgesetzen immer mehr zunimmt, haben wir uns bemüht, die nachfolgenden Informationen so ausführlich wie möglich darzulegen. Je nach Situation in Sachen Immobilienhaltung, Verwaltung und Vererbung kann die spanische S.L. (GmbH) eine gute Möglichkeit sein.

Zum Ablauf der Neugründung einer SL in Spanien.

Die Lage

Spanien gehört seit dem Beitritt zur EU zu den Ländern mit einem stetigen Wirtschaftswachstum, einem der höchsten aller EU-Länder.
Spanien hat eine der höchsten Touristenquote pro Kopf der Welt:
Auf jeden Spanier kommen jährlich fast zwei Touristen (Spanien hat etwas mehr als 47 Millionen Einwohner).
Daraus folgt, daß hier noch ein Wachstumspotenzial für die nächsten Jahrzehnte vorhanden ist.
Zur Einreise als EU-Bürger benötigen Sie nur einen Personalausweis und die Verbindungen mit Auto und Flugzeug sind schnell, bequem und relativ preiswert.

Besonderer Hinweis

Auch die Verlagerung einer bereits bestehenden Gesellschaft nach Spanien ist möglich.
Hier ist jedoch eine genaue Prüfung des Einzelfalls unabdingbar.


Stabile Gesetze sind die Grundlage einer liberalen Wirtschaftspolitik.
Die Rechtsordnung ist weitgehend durch Liberalität gekennzeichnet, wobei nicht übersehen werden darf, dass es eine Vielzahl von Gesetzen gibt und der Bürokratismus auch hier ausufert.

Warum eine Repräsentanz oder Firma (S.L.) in Spanien?

Die spanische SL (~ „GmbH“) ist hervorragend geeignet, um mit ihr als Repräsentanz in Deutschland zu arbeiten.
Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Spanien ist sie weder anmelde noch in irgendeiner Form meldepflichtig und zwar in beiden Ländern nicht!

In Spanien ist die Gründung einer Spanien S.L. („GmbH“) am gleichen Bürokratismus zu messen wie z.B. in Deutschland. Wer in Spanien etwas von einer Behörde benötigt, der läuft sich die Hacken ab (es sei denn, er hat ein starkes Team in jahrelanger Kleinarbeit aufgebaut).
Andererseits mischt sich aber die Behörde kaum in die Angelegenheiten der Bürger ein. Das ist genau umgekehrt wie in Deutschland und dies selbst bei fast deckungsgleichen Gesetzen, wie z. B. beim GmbH-Gesetz; da klaffen Text und Anwendung weit auseinander.
Wenn es aber darum geht, welche Möglichkeiten ein Unternehmer in Spanien oder in Deutschland mit einer S.L. bzw. GmbH hat, gibt es gewaltige Unterschiede, die wir nachfolgend darstellen:

Das Kapital der spanischen SL

  • beträgt nur einen Bruchteil des deutschen GmbH-Kapitals – 3.000 €,
  • die Überwachung und Handhabung ist weit liberaler und Unternehmerfreundlicher,
  • die Gründungskosten (zwischen 1.500 – 2.000€) einer spanischen S.L. liegen dafür höher als einer deutschen GmbH (ca. 800 – 1.000€).

Interessieren Sie sich für die Firmengründung einer spanischen SL?

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