Sonderkonditionen für Selbstständige der Seguridad Social - Flatrate

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Sozialversicherung für Selbstständige

Sonderkonditionen für Selbstständige der Seguridad Social, der gesetzlichen Sozialversicherung in Spanien („Tarifa Plana – Flatrate“)

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„Tarifa Plana“ der spanischen Seguridad Social

Der günstige Beitrag zur Seguridad Social (Flatrate) gilt nur für neue Anmeldungen von „Autónomos“ – Selbständige, Freiberufler, Gewerbe.

Jeder, der in Spanien ansässig ist, muss sich mit Beginn einer Geschäfts-Aktivität in Spanien beim Sondersystem der Sozialversicherung für Selbstständige („R.E.T.A.“) registrieren.

Das Sondersystem für Selbständige („RETA“)?

Jeder der regelmäßig, direkt und persönlich eine wirtschaftliche oder berufliche Tätigkeit in Spanien ausübt wird in diesem System erfasst. Die allgemeine Sozialversicherungskasse („Tesorería General de la Seguridad Social“ – TGSS) führt alle Mitgliedsdaten der Unternehmen, Arbeitnehmer und Selbstständigen, überwacht deren Erwerbsstatus und Beitragszahlungen, zieht die Sozialversicherungsbeiträge ein und zahlt Leistungen aus.

Jede Personen, die eine selbständige Tätigkeit aufnimmt muss sich ab dem 1. Januar 2023 als Selbständiger Autonomo) registrieren lassen. Alle Tätigkeiten, die sie als Selbständige ausüben, müssen an die Allgemeine Kasse der Sozialversicherung („Seguridad Social“) gemeldet werden.

Selbständige, die in den zwei Jahren unmittelbar vor dem 1. Januar 2023 der neuen Registrierung nicht registriert waren, oder drei Jahre, wenn sie zuvor von diesem Abzug profitiert haben, können diese Bedingungen in Anspruch nehmen.

Im Zeitraum 2023-2025 können Personen, die sich erstmals als Selbstständige registrieren lassen, für die ersten 12 Monate ihrer Tätigkeit die Anwendung einer ermäßigten Quote (Pauschalbetrag) von 80 Euro pro Monat beantragen. Der Antrag wird zum Zeitpunkt der Anmeldung gestellt.
Darüber hinaus können Selbstständige mit einer Behinderung von mindestens 33%, Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt oder Opfer von Terrorismus, bei der Anmeldung eine ermäßigte Gebühr von 80 Euro für die ersten 24 Monate beantragen.
Allen Verlängerungsanträgen ist eine Erklärung beizufügen, dass das zu erwartende Nettoeinkommen unter dem geltenden Mindestlohn liegen wird.

Die in den vorstehenden Absätzen vorgesehenen Beitragsermäßigungen gelten nicht für blutsverwandte oder angeheiratete Familienangehörige von Selbstständigen bis einschließlich des zweiten Grades und gegebenenfalls für Adoptivkinder, die dem Sondersystem der sozialen Sicherheit für Selbstständige oder Freiberufler beitreten.

Selbständige, die diese Leistungen in Anspruch nehmen, können jederzeit ausdrücklich auf ihren Antrag verzichten und zwar mit Wirkung vom ersten Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der entsprechende Verzicht mitgeteilt wurde. Personen, die am 1. Januar 2023 bereits registriert sind und mehr als eine selbständige Tätigkeit ausüben, müssen ebenfalls alle ihre Tätigkeiten an die Allgemeine Kasse der Sozialversicherung melden. Selbständige, die am 31. Dezember 2022 in den Genuss des früheren Pauschalbetrags kommen, können diesen bis zum Ablauf der festgelegten Höchstdauer unter denselben Bedingungen weiter nutzen.

Die Flatrate besteht aus der Zahlung von 80€ für den Selbständigenbeitrag, anstatt der derzeit monatlichen 286,15€ Mindestgebühr wie üblicherweise.

Zu Beginn wurden nur Personen unter 30 Jahren zugelassen, jetzt gilt die Regelung für alle neuen Selbstständigen, unabhängig von ihrem Alter. Diese Maßnahme soll dem selbstständigen Unternehmer helfen, damit die Selbstständigkeit gefördert oder zur Gründung eines Unternehmens ermutigt wird.

Von dieser Maßnahme kann jeder profitieren, der sich zum ersten Mal für das RETA anmeldet, oder in den letzten fünf Jahren keinen Beitrag zu diesem System geleistet hat. Diese günstige Pauschale für Selbständige (Autonomos/Freelancer)ist eine Maßnahme zur Förderung der Selbstständigkeit.

Voraussetzungen für den Zugang zur Flatrate

Es gibt immer wieder Änderungen bezüglich der notwendigen Anforderungen. Derzeit müssen Sie mehrere Anforderungen erfüllen, wenn Sie von den Sonderkonditionen profitieren möchten.

  • Personen, die sich im Zeitraum 2023 – 2025 erstmals in der Sonderregelung für Selbstständige (RETA) anmelden, können die Anwendung der günstigen Sonderkonditionen zum Zeitpunkt der Anmeldung beantragen;
  • Sie dürfen in den letzten 2 Jahren vor dem Datum der Neuanmeldung nicht angemeldet gewesen sein bzw. 3 Jahre, wenn Sie zuvor in den Genuss dieses Abzugs gekommen sind;
  • Sie dürfen kein selbständiger Mitarbeiter sein;
  • Sie dürfen keine Schulden bei den Sozialversicherung und Steuerbehörden haben.

Auch Administrator/Geschäftsführer eines Unternehmens die bisher mehr als 300 € zahlen mussten, können nach einer Neuregelung von der Vergünstigung profitieren. Seit September 2020 hat der stellvertretende Generaldirektor der Sozialversicherung eine Änderung bei der Anwendung erlassen, sodass auch Unternehmer einen Anspruch auf die Pauschale haben, wenn sie die gesetzlich festgelegten Anforderungen erfüllen.

Zur Beachtung

Wenn Ihre Situation nicht ganz klar ist, hat das letzte Wort die Sozialversicherung, die Ihren Antrag zulässt oder nicht.

Nullquote

für Selbstständige in Madrid, Andalusien, Murcia, den Balearen und La Rioja im Jahr 2023!.

Die autonomen Gemeinschaften Madrid, Andalusien und Murcia gewährten ihren neuen Selbstständigen im Jahr 2023 einen quotenfreien Rabatt auf alle Sozialversicherungsbeiträge.

Zu diesen drei Regionen sind zwei weitere hinzugekommen: die Balearen, die diese Ermäßigung nur weiblichen Unternehmern und Selbständigen unter 35 Jahren gewähren, und La Rioja, die diese Subvention im ersten Jahr gewährt.**

Diese Nullquote für neue Selbstständige besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 100% der Quote für 24 Monate für neue Selbstständige, die ihre Tätigkeit in Madrid, Andalusien, Murcia und auf den Balearen aufnehmen. Im Fall von La Rioja gilt dies für die ersten 12 Monate.

Um für diese Nullquote in Frage zu kommen, müssen die neuen Selbständigen in Madrid, Andalusien, Murcia, den Balearen und La Rioja eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie dürfen in den letzten 2 Jahren nicht als + Selbstständige registriert gewesen sein;
  • Sie dürfen kein selbstständiger Mitarbeiter sein;
  • Sie dürfen sich nicht in einer Mehrfachbeschäftigung befinden;
  • Sie dürfen keine Schulden beim Finanzamt und der Sozialversicherung haben;
  • Sie müssen für die Sonderkonditionen angemeldet sein.

Im Fall von Madrid können Selbstständige, die aufgrund der Geburt oder Adoption eines Kindes Anspruch auf den Pauschalbetrag haben, die Nullquote in Anspruch nehmen, wenn sie ihre Tätigkeit innerhalb von zwei Jahren nach dem tatsächlichen Datum der Beendigung wieder aufnehmen.

Die wirtschaftliche Ersparnis durch die Nullquote für neue Selbstständige ist einer der wichtigsten Punkte, denn der neue Pauschalbetrag von 80 Euro bedeutet eine jährliche Ersparnis von 960€.

Wenn sie darüber hinaus auch im zweiten Jahr ihrer Tätigkeit von dieser Beihilfe profitieren können (wenn ihr Nettoeinkommen unter dem Mindestlohn liegt), beträgt die Gesamtersparnis sogar 1.920€.

Wenn Sie also in einer dieser autonomen Gemeinschaften leben und ein Unternehmen gründen oder sich selbstständig machen möchten, sollten Sie sich über Ihre Möglichkeiten zur Inanspruchnahme der Nullquote sowie über die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Ausschreibungen informieren.**

Informieren Sie sich genau über die neue Möglichkeit der Sozial-Versicherung für Selbstständige in Spanien, bevor Sie mit Ihrem Projekt starten! Wenden Sie sich gern per Kontaktformular oder E-Mail an uns und beschreiben Ihre Situation, beziehungsweise Pläne, so detailliert als möglich. Nutzen Sie als Betreff „Flatrate“ oder „Tarifa Plana“.

Kontaktformular

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