Firmengründung S.A. oder S.L. Kurzinfos

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Gesellschafts Neugründungen in Spanien

Spanische S.L.(Sociedad Limitada) oder S.A. (Sociedad Anónima)

Das Wichtigste in aller Kürze.

Diese Kurzinformation kann und soll nur einen ersten Überblick über die regelmäßig erforderlichen Maßnahmen geben. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keinesfalls eine individuelle Beratung.

Gesellschaftsformen

  • spanische SL Sociedad Limitada (S.L.~Gesellschaft mit beschränkter Haftung);
    • Gründungsvoraussetzungen bei einer SL:
    • Mindest-Stammkapital: 3.000 € (muss seit neuestem nicht mehr eingezahlt werden);
    • Mindestanzahl Gesellschafter: 1 (natürliche oder juristische Person);
    • Mindestanzahl Geschäftsführer: 1 (natürliche Person oder Gesellschaft);
  • spanische SA Sociedad Anónima (S.A.~Aktiengesellschaft);
    • Gründungsvoraussetzungen bei der S.A.
    • Mindestkapital: 60.000 €;
    • Mindestanzahl Gesellschafter: 1 (natürliche oder juristische Person);
    • Mindestanzahl Geschäftsführer: 1 (natürliche Person oder Gesellschaft);
  • Personengesellschaften – für ausländische Investoren nur ausnahmsweise zu empfehlen;

Vorbereitung der Gesellschaftsgründung

Gesellschafter und Geschäftsführer müssen in beiden Fällen eine spanische Steuernummern (NIE-Nummer) haben, beziehungsweise beantragen

Bei Gründung durch juristische Person:

  • Handelsregisterauszug mit Apostille und beglaubigter Übersetzung (oder Auszug aus einem entsprechenden anderen Register);
  • Beantragung einer spanischen Steuernummer;
  • Abfrage der Verfügbarkeit und Reservierung des Firmennamens beim Zentralen Handelsregister (RMC) in Madrid;
  • Abfassung des Gesellschaftsvertrages;
    • der Gesellschaftsvertrag muss mindestens die Daten der Gesellschafter, den Firmennamen, Geschäftssitz, Gesellschaftszweck, Kapital, Regelungen zur Übertragung von Geschäftsanteilen beziehungsweise Aktien, das Geschäftsführungsorgan und die Satzung enthalten;
  • Eröffnung eines Bankkontos in Spanien und Einzahlung des Stamm-Kapitals (oder eines Teils davon);
  • Gründung in notarieller Urkunde;
    • Nach der Beurkundung der Gesellschaftsgründung:
    • Zahlung der mit der Gründung verbundenen Steuern (sogenannten Stempelsteuer);
    • Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister;
    • Beantragung der Steuernummer der neu gegründeten Gesellschaft (N.I.F.)

Wünschen Sie weitere, detaillierte Informationen?

Unter Neustart in Spanien mit einer spanischen Gesellschaft (SL oder SA) finden Sie mehr.

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